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LameraRa Mitglied


Alter: 33 Tierkreiszeichen:  Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 86 Wohnort: NÖ Fische: 333
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Beitrag #1 vom 31.01.2005 - 15:09 Titel: Meldepflicht für Reptilien in Österreich! |
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Hi @ All!
Seit Anfang dieses Jahres besteht ja eine Meldepflicht für ALLE Reptilien!
Nach Erkundigungen auf der BH habe ich erfahren das bis Anfang 2005 eine Anzeigepflicht für Reptilien bestand!
Wer weis was darüber? |
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Gitti Team Zierfischforum


Alter: 45 Tierkreiszeichen:  Anmeldungsdatum: 26.01.2003 Beiträge: 1075 Wohnort: Innsbruck Fische: 4446
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Beitrag #2 vom 01.02.2005 - 12:51 Titel: |
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Hallo Ralph
Laut neuem Tierschutzgesetz 2005 muss die Haltung von Reptilien (§ 25 Bundesgesetzblatt: Wildtierhaltung) bei der Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden.
Folgende Informationen:
Dafür wird eine Anzeige bei der zuständigen Behörde eingebracht, in der Art und Anzahl der gehaltenen Reptilien vermerkt werden müssen.
Nach einer Überprüfung der vorgeschriebenen artgerechten (Mindest-) Haltungsbestimmungen von einem Amtstierarzt oder einem von der Behörde (Landeshauptmann) amtlich beauftragtem Tierarzt, wird bei einem positiven Ergebnis, eine Bewilligung (Allgemeine Bestimmungen § 23 Bewilligungen) ausgestellt.
Übergangsregelung für bereits vorhandene Tiere:
Die Anzeige der Reptilien auf der Bezirksverwaltungsbehörde, muss innerhalb 1 Jahres ab Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
Inkrafttreten des Österreichischen Tierschutzgesetzes: 01.01.2005
Also braucht man noch keine Bedenken wegen einer abgelaufenen Frist- hinsichtlich der Anmeldung bereits vorhandener Reptilien- bei der Behörde haben.
lg
Gitti |
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moonflower Mitglied


Alter: 31 Tierkreiszeichen:  Anmeldungsdatum: 08.08.2004 Beiträge: 61 Wohnort: österreich Fische: 277
Status: Offline
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Beitrag #3 vom 02.02.2005 - 13:24 Titel: |
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hi
naja, die behörden scheinen aber nicht sehr dahinter zu sein
nichtmal der amtstierarzt konnte mir bis jetzt auskunft geben an welcher stelle ich genau meine tiere melden muß
vielleicht gilt die regelung im burgenland ja nicht
ich hoff ich finds noch raus ...
lg
kerstin |
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el_nino Chat Gott

Alter: 31 Tierkreiszeichen:  Anmeldungsdatum: 07.06.2004 Beiträge: 1461 Wohnort: 1220 Wien Fische: 5412
Status: Offline
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Beitrag #4 vom 02.02.2005 - 14:50 Titel: |
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Hallo
Ich hab zwar kein Krabbeltierchen , find die Idee aber ansich recht OKAY oder ? Also ich meine das die Haltungsbedinungen überprüft werden sollen und sowas eben .
Is ja nur zum wohle der Tiere
Würde man das auch bei Fischis tun würde man wohl zB.: tausende Prachtschmerlen aus 54er Pfützen retten
Tjo , Senf abgegeben m, dann noch einen schönen Tag |
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moonflower Mitglied


Alter: 31 Tierkreiszeichen:  Anmeldungsdatum: 08.08.2004 Beiträge: 61 Wohnort: österreich Fische: 277
Status: Offline
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Beitrag #5 vom 02.02.2005 - 15:12 Titel: |
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hi
und wer soll das ganze durchführen?
die tierschtuzbeauftragten kamen ja schon mit dem alten tierschutzgesetz kaum zurecht
und vor allem - es melden sich doch sowieso nicht die leute die vorhaben etwas illegales zu tun
es trifft wiedermal nur die, die sich sowieso um ihre tiere kümmern
und die werden mit einer meldepflicht wie schwerverbrecher die man im auge behalten muß hingestellt
bin gespannt wann sich alle meerschweinchenhalter per lichtbildausweis ausweisen müssen
lg
kerstin |
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LameraRa Mitglied


Alter: 33 Tierkreiszeichen:  Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 86 Wohnort: NÖ Fische: 333
Status: Offline
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Beitrag #6 vom 02.02.2005 - 16:20 Titel: |
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| Zitat: |
vielleicht gilt die regelung im burgenland ja nicht
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haha, der ist gut!
Mooni, was ist dir den da eingefallen??
Im ernst, ich denke das ganze dient mehr oder weniger nur dazu, den Beamtenstaat Ö nicht aussterben zu lassen.
Wenn ALLE die Reptilien melden würden und der Amtstierarzt muss alle überprüfen, na dann halleluja!
Dann kommt er ev. 1 mal im Jahr.
Da brauen wir dann mehrere Amtstierärzte und Sekretärinnen dazu usw.
Das kostet dann wieder was!
follge->
Und nächstes Jahr wenn alle erfasst sind, erfindet der KHG die Reptiliensteuer!
Terrarium Länge mal Augenabstand der Tiere ergibt Betrag der Steuer!
Hurra!
Generell zum TSchG:
Teilweise sicher sinnvoll, teilweise fragwürdig.
Herr Esterbauer hat es so erklärt:
Böser Briefträger zeigt an, Schlange wird nicht artgerecht gehalten.
Amtstierarzt kommt, Schlange artgerecht gehalten, nicht gemeldet
-> Anzeige bis zu 5 000€ Strafe
beim 2 Verstoß wird gegen den Angeklagten ein generelles Tierhalteverbot ausgesprochen!
Also sollte man das ganze nicht auf die leichte Schulter nehmen!! |
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chrifel Kurz reingeschneit


Alter: 26 Tierkreiszeichen:  Anmeldungsdatum: 06.03.2005 Beiträge: 22 Wohnort: linz Fische: 102
Status: Offline
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Beitrag #7 vom 24.03.2005 - 17:54 Titel: |
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| @ el_nino: geb dir vollkommen recht! würde nie wieder fische kaufen, ohne mich vorher im internet und v.a. bei mehreren quellen zu informieren. die "zoofachgeschäfte" kannst bei der beratung wirklich vergessen; zumindest hab' ich noch nie einen wirklich seriösen verkäufer erlebt...........aber ausnahmen bestätigen wie immer die regel.......... |
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Antonwimmer Kurz reingeschneit


Alter: 36 Tierkreiszeichen:  Anmeldungsdatum: 08.04.2005 Beiträge: 15
Fische: 45
Status: Offline
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Beitrag #8 vom 14.04.2005 - 13:39 Titel: |
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Das neue Tierschutzgesetz man da haben sich einige den Kopf gar nicht angestrenkt
Falsche oder veraltete lateinische nahmen.
Wenn man verschiedene Tiere vergleicht z.b.: Bartagame mit Blauzugensking
Oder die Abmessungen. z.B. Wasserschildkröten und nen Tigerpython. Was den einen zu groß is bekommt man den anderen nicht mal in einen ganzen hinein.
Oder mit den Goldfischen die das ganze Jahr nicht mehr im Aquarium verbringen dürfen sie müssen ja in den Teich, wo schon die Katze lauert.
Da will ich noch alle private Tierpfleger nochmalles gute wünschen
MfG
Anton |
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Thom Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 145 Wohnort: Linz Fische: 524
Status: Offline
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Beitrag #9 vom 24.04.2005 - 19:06 Titel: |
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hi
Mal ne andere frage mus man Pfeilgiftfrösche auch melden? |
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kekule Mitglied


Alter: 35 Tierkreiszeichen:  Anmeldungsdatum: 23.07.2003 Beiträge: 300 Wohnort: Linz Fische: 1071
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Beitrag #10 vom 25.04.2005 - 06:34 Titel: |
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Hallo Thom
Ja muss man.
dabei sollte man auch angeben wie gross das gehege ist in dem sie gepflegt werden.
mfg |
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